Hausordnung

Bitte beachten Sie die Hausordnung im Atrium des Congress Centrums Suhl.

Das Congress Centrum Suhl (Atrium) ist täglich von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet.

Den Anweisungen der Geschäftsführung, ihrer Beauftragten und des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Die Nichtbeachtung der Weisungen kann zur Erteilung eines Hausverbotes führen.

Durch das Verhalten der Besucher im Congress Centrum Suhl (Atrium) dürfen Dritte nicht gefährdet, behindert und belästigt werden.

Das Rennen, Spielen und Herumtollen etc. durch Jugendliche und Kinder ist nicht gestattet. Diese Handlungen stellen eine permanente Unfallgefahr dar.

Betteln, Hausieren und Herumlungern ist nicht gestattet.

Der Genuss alkoholischer Getränke sowie der Verzehr von Speisen ist nur in den Gastronomiebetrieben erlaubt, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung erteilt ist.

Im Congress Centrum Suhl (Atrium) besteht striktes Rauchverbot.

Das Feilbieten von Waren außerhalb der Mietflächen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.

Das Verteilen von Werbematerial, das Anhängen von Plakaten sowie Film- und Fotoaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführung.

Ansprachen unserer Besucher, auch Kundenbefragungen, bedürfen der Genehmigung der Geschäftsführung.

Hunde sind an der Leine zu führen, der anfallende Unrat ist umgehend zu entfernen.

Das Befahren des Congress Centrum Suhl (Atrium) mit Fahrrädern, Rollschuhen, Skateboards o.ä. ist verboten.
Fahrräder sind außerhalb des Congress Centrum Suhl (Atrium) an den dafür vorgesehenen Stellplätzen abzustellen.

Es ist strengstens untersagt, Gegenstände jedwelcher Art von der Galerie zu werfen.

Begleitende Aufsichtspersonen haben das Benutzen der Rolltreppen durch Kleinkinder zu überwachen.

Der Not-Ausschalter darf nur im Notfall betätigt werden.

Das gesamte Congress Centrum Suhl (Atrium), einschließlich der Parkflächen, ist Privatgelände.

Demonstrationen, gleich welcher Art, sind strengstens untersagt.

Das Bekleben der Wände und der Säulen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Strafanzeige erstattet.

Die Geschäftsführung ist berechtigt, bei Verstößen Hausverbote auszusprechen. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die seinen Anweisungen nicht Folge leisten, des Hauses zu verweisen.

CONGRESS CENTRUM SUHL VERANSTALTUNGSRÄUME

Die Hausordnung regelt und bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern während ihres Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen des Congress Centrums Suhl (nachfolgend CCS). Sie dient der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit und ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Besucher die Hausordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.

Hausrecht

Das Personal oder weitere Beauftragte des CCS üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder der Beauftragten ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung ausgesprochen werden. Ein etwa an den jeweiligen Veranstalter entrichtetes Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet. Hausverbote, die durch das CCS ausgesprochen werden, gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der Versammlungsstätte durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.
Der Aufenthalt in den CCS Veranstaltungsräumen ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen des CCS verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Alle Einrichtungen des CCS sind pfleglich und schonend zu behandeln. Innerhalb des CCS hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer Besucher geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

Rauchverbot

In allen Räumen des CCS ist das Rauchen verboten. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot kann ein Hausverbot aus- gesprochen werden.
Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das CCS zu verlassen. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichen oder splitternden Materialien hergestellt sind
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
  • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Speisen und Getränke
  • Alkohol und Drogen
  • Tiere
  • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
  • Videokameras und/oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Taschen und Kleidungskontrolle

Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können bei Verdacht auf eine mögliche Gefährdung der Sicherheit der Veranstaltung auf ihren Inhalt hin von Mitarbeitern oder Beauftragten des CCS oder des Veranstalters kontrolliert werden. Im Interesse der Sicherheit lassen wir zu Veranstaltungen in unserem Haus nur noch Handtaschen bis zur Größe A4 zu. Rucksäcke und größere Handtaschen können nicht in die Veranstaltung mitgenommen werden und werden auch nicht an unseren Garderoben entgegengenommen. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienste nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden.

Garderobe

Das CCS nimmt nur dann die Garderobe in Verwahrung, wenn diese keine Wertsachen (Bargeld, Schmuck, Handy, etc.) enthält. Das CCS behält sich das Recht vor, die Verwahrung von Garderobe zu verweigern, wenn die Garderobe entgegen der Regelung des vorstehenden Satzes nicht frei von Wertgegenständen übergeben werden sollte. Die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders bzw. seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Schadenersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Hinblick auf die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch das CCS bzw. in Bezug auf Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Recht am eigenen Bild

Werden durch Mitarbeiter der Versammlungsstätte, durch den Veranstalter oder von beauftragten Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können. Diese Einwilligung kann durch schriftliche Erklärung widerrufen werden, die an das CCS zu richten ist. (Congress Centrum Suhl, Geschäftsführung, Friedrich-König-Straße 7, 98527 Suhl)

Lautstärke bei Musikveranstaltungen

Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass während der Veranstaltung im Publikumsbereich über längere Zeit Schallpegel erreicht werden, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Ein entsprechender Hörschutz kann kostenfrei an der Garderobe erworben werden.

Haftungsbestimmungen

Die Besucher benutzen das CCS auf eigene Gefahr. Das CCS haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für höhere Gewalt oder Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet das CCS nicht.
Die vorstehenden Einschränkungen gelten jedoch nicht im Hinblick auf eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des CCS oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des CCS oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des CCS beruhen.

Geschäftsführung

CCS – Congress Centrum Suhl – Touristik und Congress GmbH

Stand: September/2019

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