Wertgutscheine durch COVID-19

Liebe Gäste,

für Veranstaltungen, die wegen der Corona-Pandemie ausfallen oder verschoben werden müssen, hat der dt. Bundestag am 20.05.2020 per Gesetz die sogenannte Gutscheinlösung beschlossen. Das bedeutet, ist aufgrund der Corona-Pandemie eine Veranstaltung ausgefallen sind die Veranstalter berechtigt, den Inhaberinnen und Inhabern von Eintrittskarten, statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Wertgutschein auszuhändigen.

Wenn dieser Wertgutschein bis zum 31.12.2021 nicht in Anspruch genommen wurde, kann ab 01.01.2022 ein Auszahlungsanspruch direkt beim Veranstalter erhoben werden.

Der jeweilige Veranstalter ist auf den ausgehändigten Wertgutscheinen vermerkt. Die Gutscheininhaber können diesen Auszahlungsantrag digital einreichen oder sich an unsere Vorverkaufsstelle in der Tourist Information im CCS wenden, um die jeweiligen Mail- oder Adressdaten zu erfragen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

PS: Die ausgestellten Wertgutscheine bleiben allerdings auch weiterhin einlösbar und können für Events & Konzerte des Veranstalters unverändert eingelöst werden.

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